Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
418.1 CH-OW

Art. 19 Sportförderungsgesetz - Aufgaben des Kantons

Vereins- und Erwachsenensport
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Art. 19 Sportförderungsgesetz · Aufgaben des Kantons

1. Der Kanton kann zugunsten des Vereins- und Erwachsenensports

a. im Rahmen von J+S die Aus- und Weiterbildung von Leiterinnen und Leitern fördern;

b. Leihmaterial zu J+S-Bedingungen zur Verfügung stellen;

c. im Rahmen seiner Möglichkeiten die Infrastruktur für die kantonalen Schulen auch dem Vereins- und Erwachsenensport zur Verfügung stellen;

d. informieren und beraten.

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