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416.213 CH-OW

Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Aufnahme in Fachmittelschulen und Mittelschulen mit Berufsabschluss - Prüfungsfreie Aufnahme a. Aus der Orientierungsschule oder dem Brückenangebot

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Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Aufnahme in Fachmittelschulen und Mittelschulen mit Berufsabschluss · Prüfungsfreie Aufnahme a. Aus der Orientierungsschule oder dem Brückenangebot

1. Schülerinnen und Schüler aus der Orientierungsschule oder aus dem kantonalen Brückenangebot müssen

a. im zweiten Semesterzeugnis der zweiten Klasse der Orientierungsschule

b. Zeugnisnoten in mindestens drei Fächern im Niveau A von je mindestens 5.0, in einem Fach im Niveau A von mindestens 4.5 und im Fach Natur und Technik von mindestens 4.5 vorweisen können.

2. Für eine definitive Aufnahme müssen diese Zeugnisnoten auch im ersten Semester der dritten Klasse der Orientierungsschule vorliegen. Vorbehalten bleiben abweichende Bestimmungen einzelner Studiengänge.

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