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CH-OW
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Aufnahme in Fachmittelschulen und Mittelschulen mit Berufsabschluss - Gesuch
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Aufnahme in Fachmittelschulen und Mittelschulen mit Berufsabschluss · Gesuch
1. Das Gesuch um Aufnahme in eine Fachmittelschule oder in eine Mittelschule mit Berufsabschluss ist durch die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller bis zum festgelegten Zeitpunkt an das Amt für Berufsbildung einzureichen. Dem Gesuch sind die zur Beurteilung nötigen Unterlagen beizulegen.
2. Das Amt für Berufsbildung kann das Gesuch für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens an die Schule weiterleiten.