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416.213 CH-OW

Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Aufnahme in Fachmittelschulen und Mittelschulen mit Berufsabschluss - Geltungsbereich

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Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Aufnahme in Fachmittelschulen und Mittelschulen mit Berufsabschluss · Geltungsbereich

1. Diese Ausführungsbestimmungen regeln die Bedingungen und das Verfahren für die Aufnahme von Personen mit Wohnsitz im Kanton in Fachmittelschulen und Mittelschulen mit Berufsabschluss.

Geltungsbereich Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Aufnahme in Fachmittelschulen und Mittelschulen mit Berufsabschluss →

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