416.212
CH-OW
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Berufsmaturitätsschule - Angebot (Art. 13 BMV)
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Berufsmaturitätsschule · Angebot (Art. 13 BMV)
1. Die Ausbildung an der Berufsmaturitätsschule bereitet auf den Erwerb der Berufsmaturität vor.
2. Die Berufsmaturitätsschule wird als Vollzeitlehrgang angeboten, welcher zwei Semester dauert.
3. Die Berufsmaturitätsschule bietet folgende Ausrichtungen an
a. Technik, Architektur, Life Sciences;
b. Wirtschaft und Dienstleistungen Typ: Wirtschaft;
c. Wirtschaft und Dienstleistungen Typ: Dienstleistungen;
d. Gesundheit und Soziales.