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Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Berufsmaturitätsschule - Geltungsbereich (Art. 1 BMV)

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Berufsmaturitätsschule · Geltungsbereich (Art. 1 BMV)

1. Diese Ausführungsbestimmungen regeln die Berufsmaturitätsschule am Berufs- und Weiterbildungszentrum, soweit diese nicht bereits durch die Bestimmungen der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität und die Vorgaben des Rahmenlehrplanes und des Schullehrplanes geregelt wird.

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