416.212
CH-OW
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Berufsmaturitätsschule - Geltungsbereich (Art. 1 BMV)
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Berufsmaturitätsschule · Geltungsbereich (Art. 1 BMV)
1. Diese Ausführungsbestimmungen regeln die Berufsmaturitätsschule am Berufs- und Weiterbildungszentrum, soweit diese nicht bereits durch die Bestimmungen der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität und die Vorgaben des Rahmenlehrplanes und des Schullehrplanes geregelt wird.