416.211
CH-OW
Art. 22 Ausführungsbestimmungen über die Brückenangebote - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
Art. 22 Ausführungsbestimmungen über die Brückenangebote · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Ausführungsbestimmungen über die Brückenangebote am Berufs- und Weiterbildungszentrum vom 19. Oktober 2004 werden aufgehoben.