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Art. 22 Ausführungsbestimmungen über die Brückenangebote - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Art. 22 Ausführungsbestimmungen über die Brückenangebote · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Ausführungsbestimmungen über die Brückenangebote am Berufs- und Weiterbildungszentrum vom 19. Oktober 2004 werden aufgehoben.

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