416.211
CH-OW
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Brückenangebote - Zuordnung
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Brückenangebote · Zuordnung
1. Die Brückenangebote sind Teil des Leistungsangebots des Berufs- und Weiterbildungszentrums.