416.211
CH-OW
Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Brückenangebote - b. für das kombinierte Brückenangebot
Aufnahmekriterien
Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Brückenangebote · b. für das kombinierte Brückenangebot
1. In das kombinierte Brückenangebot werden Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller aufgenommen, welche die folgenden Kriterien erfüllen
a. Abschluss der dritten Klasse der Orientierungsschule;
b. unteres bis mittleres Leistungsniveau;
c. nicht abgeschlossener Berufsfindungsprozess oder Berufsentscheid ohne Ausbildungsplatz;
d. genügend Deutschkenntnisse, um dem Unterricht folgen zu können.