Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Brückenangebote - Aufnahmekriterien a. für das schulische Brückenangebot
Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Brückenangebote · Aufnahmekriterien a. für das schulische Brückenangebot
1. In das schulische Brückenangebot werden Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller aufgenommen, die den Nachweis eines mittleren bis guten Leistungsniveaus im ersten Semesterzeugnis der dritten Klasse der Orientierungsstufe erbringen, d.h. ausgewiesene Leistung in den Promotionsbereichen Deutsch, Fremdsprachen (Durchschnitt beider Fremdsprachen), Mathematik sowie Mensch und Umwelt. In Zweifelsfällen wird die Leistungsentwicklung auf Grund früherer Zeugnisse mitberücksichtigt.
2. Die einzelnen Promotionsbereiche umfassen
a. Deutsch: mündliche und schriftliche Sprachkompetenzen;
b. Fremdsprachen: Englisch und Französisch;
c. Mathematik: Arithmetik/Algebra und Geometrie;
d. Mensch und Umwelt: Geografie, Geschichte und Naturlehre.
3. Für die Aufnahme wird in den vier Promotionsbereichen gemäss Absatz 2 unabhängig vom Niveau (A oder B) ein Notendurchschnitt von mindestens 4,5 vorausgesetzt. In den Promotionsbereichen Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik werden die erreichten Noten um 0,5 erhöht, sofern das Fach in der Stammklasse A oder in Niveau A besucht worden ist.