Art. 9a Ausführungsbestimmungen über die Berufsbildung und die Weiterbildung - Case Management Berufsbildung Obwalden (CMBB OW)
Art. 9a Ausführungsbestimmungen über die Berufsbildung und die Weiterbildung · Case Management Berufsbildung Obwalden (CMBB OW)
1. Das Amt für Berufsbildung kann im Rahmen von Case Management Berufsbildung Obwalden Jugendlichen mit einer Mehrfachproblematik eine Begleitung und Unterstützung anbieten (Hilfe zur Selbsthilfe), mit dem Ziel eine berufliche Grundbildung erfolgreich abzuschliessen.
2. Case Management Berufsbildung Obwalden beginnt frühestens mit der Standortbestimmung im 8. Schuljahr und endet spätestens mit Erreichen des 20. Altersjahres.
3. Das Amt für Berufsbildung erstellt ein Vorgehenskonzept, das vom Bildungs- und Kulturdepartement zu genehmigen ist. Das Vorgehenskonzept enthält Aussagen insbesondere
a. zu den beteiligten Personen wie CM-Leiterin beziehungsweise CM-Leiter, CM-Manager und CM-Begleitpersonen, ihren Aufgaben und Kompetenzen;
b. zu den einzelnen Verfahrensschritten;
c. zum Qualitätsmanagement;
d. zur Öffentlichkeitsarbeit;
e. zur allfälligen Zusammenarbeit mit andern Kantonen;
f. zu den Kosten.
4. Case Management Berufsbildung Obwalden ist in der Regel für die Beteiligten kostenlos.