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Art. 36 Ausführungsbestimmungen über die Berufsbildung und die Weiterbildung - Kantonale Angebote

Weiterbildung
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Art. 36 Ausführungsbestimmungen über die Berufsbildung und die Weiterbildung · Kantonale Angebote

1. Das Berufs- und Weiterbildungszentrum führt Weiterbildungsangebote in den Bereichen Sprache, Informatik und betriebswirtschaftliche Grundlagen. Diese Angebote ergänzen jene der Berufsverbände und der privaten Anbieter.

2. Der Kanton kann gegen Entschädigung Räume und Einrichtungen für Weiterbildungsangebote zur Verfügung stellen.

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