416.111
CMBBOW
CH-OW
Art. 34 Ausführungsbestimmungen über die Berufsbildung und die Weiterbildung - Anbieter
Weiterbildung
Art. 34 Ausführungsbestimmungen über die Berufsbildung und die Weiterbildung · Anbieter
1. Weiterbildungsangebote können von Berufsfachschulen, höheren Fachschulen oder von Dritten angeboten werden.