Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
416.111 CMBBOW CH-OW

Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die Berufsbildung und die Weiterbildung - Innovationen und Projekte

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (54 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die Berufsbildung und die Weiterbildung · Innovationen und Projekte

1. Das Amt für Berufsbildung kann im Rahmen der Zuständigkeitsordnung und der verfügbaren Mittel Projekte durchführen oder Dritte unterstützen wenn

a. die Ziele des Projekts der Berufsbildung oder der Weiterbildung dienen;

b. das Projekt den inhaltlichen und formalen Anforderungen zur Erreichung der Projektziele genügt;

c. eine wirkungsorientierte Erfolgskontrolle gewährleistet ist.

← Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Berufsbildung und die Weiterbildung Zusammenarbeit Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Berufsbildung und die Weiterbildung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →