416.111
CMBBOW
CH-OW
Art. 23 Ausführungsbestimmungen über die Berufsbildung und die Weiterbildung - Aufgaben und Zuständigkeit des Rektorats
Berufliche Grundbildung - Schulische Bildungsangebote
Art. 23 Ausführungsbestimmungen über die Berufsbildung und die Weiterbildung · Aufgaben und Zuständigkeit des Rektorats
1. Die Aufgaben und die Zuständigkeit des Rektorats des Berufs- und Weiterbildungszentrums richten sich sinngemäss nach Art. 127 BiG.
2. Das Rektorat des Berufs- und Weiterbildungszentrums ist insbesondere zur Zusammenarbeit mit dem Rektorat der Kantonsschule verpflichtet.