416.111
CMBBOW
CH-OW
Art. 22 Ausführungsbestimmungen über die Berufsbildung und die Weiterbildung - Dispensation
Berufliche Grundbildung - Schulische Bildungsangebote
Art. 22 Ausführungsbestimmungen über die Berufsbildung und die Weiterbildung · Dispensation
1. Die Bewilligung von Dispensationsgesuchen benötigt auch das Einverständnis des Lehrbetriebs.