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Art. 22 Ausführungsbestimmungen über die Berufsbildung und die Weiterbildung - Dispensation

Berufliche Grundbildung - Schulische Bildungsangebote
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Art. 22 Ausführungsbestimmungen über die Berufsbildung und die Weiterbildung · Dispensation

1. Die Bewilligung von Dispensationsgesuchen benötigt auch das Einverständnis des Lehrbetriebs.

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