416.111
CMBBOW
CH-OW
Art. 17 Ausführungsbestimmungen über die Berufsbildung und die Weiterbildung - Interkantonale Fachkurse
Berufliche Grundbildung - Schulische Bildungsangebote
Art. 17 Ausführungsbestimmungen über die Berufsbildung und die Weiterbildung · Interkantonale Fachkurse
1. Das Amt für Berufsbildung nimmt die Aufsicht über die interkantonalen Fachkurse wahr, die im Kanton durchgeführt werden.