415.423
AUTRESFRAISALTRETASSETariffe-HSLU
CH-OW
Art. 7 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU) - Gebühren für Urkunden
PRÜFUNGS- UND DIPLOMGEBÜHREN
Art. 7 Gebührenverordnung-HSLU · Gebühren für Urkunden
1. Für die Ausfertigung von Diplomen und Bescheinigungen werden folgende Gebühren erhoben
a. Diplome und Zertifikate, pro Stück Fr. 220.-;
b. Nachträgliche Ausstellung von Duplikaten, pro Stück Fr. 150.-.
2. Übersetzungsarbeiten werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.