415.423
AUTRESFRAISALTRETASSETariffe-HSLU
CH-OW
Art. 5 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU) - Gebühren im Bereich Weiterbildung
AUFNAHME- UND STUDIENGEBÜHREN
Art. 5 Gebührenverordnung-HSLU · Gebühren im Bereich Weiterbildung
1. Gebühren für Weiterbildungsangebote werden je nach Dauer und Umfang von den Departementen der Hochschule Luzern im Rahmen von Fr. 0.- bis Fr. 50 000.- kostendeckend festgelegt.