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Art. 14 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU) - Inkrafttreten

SCHLUSSBESTIMMUNGEN[[1]](#titletitle_text_fn_203471_2_1_c)
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Art. 14 Gebührenverordnung-HSLU · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. März 2013 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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