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415.421 ZFHVo CH-OW

Art. 13 Zentralschweizer Fachhochschul-Verordnung (ZFHVo) - Inkrafttreten

SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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Art. 13 ZFHVo · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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