415.421
ZFHVo
CH-OW
Art. 12 Zentralschweizer Fachhochschul-Verordnung (ZFHVo) - Raumkosten
BAULICHE INFRASTRUKTUR
Art. 12 ZFHVo · Raumkosten
1. Nutzt die Fachhochschule Gebäude, die einem Vereinbarungskanton gehören, ist ein Mietzins festzulegen, der auf dem Anschaffungs- oder dem Erstellungswert basiert. Dabei sind die durch den Bund und die übrigen Vereinbarungskantone an den Bau des Gebäudes geleisteten Beiträge abzuziehen.