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415.111 CH-OW

Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die gemäss Interkantonaler Fachschulvereinbarung anerkannten Vertragsschulen - Inkrafttreten

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Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die gemäss Interkantonaler Fachschulvereinbarung anerkannten Vertragsschulen · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten rückwirkend auf den 1. August 2000 in Kraft.

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