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Art. 9 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 9 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Leistungsvereinbarung wird die Vereinbarung über die Aufnahme von Schülern aus dem Kanton Obwalden in die Schweizerische Sportmittelschule Engelberg vom 22. April 1997 aufgehoben.

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