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CH-OW
Art. 8 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG - Inkrafttreten und Kündigung
Art. 8 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG · Inkrafttreten und Kündigung
1. Diese Leistungsvereinbarung tritt auf das Schuljahr 2018/19 in Kraft.
2. Die Vereinbarung kann unter Beachtung einer zweijährigen Kündigungsfrist je auf den 31. Juli von jeder Partei gekündigt werden.