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414.64 CH-OW

Art. 8 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG - Inkrafttreten und Kündigung

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Art. 8 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG · Inkrafttreten und Kündigung

1. Diese Leistungsvereinbarung tritt auf das Schuljahr 2018/19 in Kraft.

2. Die Vereinbarung kann unter Beachtung einer zweijährigen Kündigungsfrist je auf den 31. Juli von jeder Partei gekündigt werden.

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