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414.64 CH-OW

Art. 7 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG - Sonderabkommen für Schultarife

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Art. 7 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG · Sonderabkommen für Schultarife

1. Sonderabkommen für Schultarife mit Kantonen oder Dritten sind nur in Absprache mit dem Bildungs- und Kulturdepartement Obwalden zulässig.

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