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CH-OW
Art. 7 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG - Sonderabkommen für Schultarife
Art. 7 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG · Sonderabkommen für Schultarife
1. Sonderabkommen für Schultarife mit Kantonen oder Dritten sind nur in Absprache mit dem Bildungs- und Kulturdepartement Obwalden zulässig.