Art. 5 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG - Kantonsbeiträge
Art. 5 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG · Kantonsbeiträge
1. Der Kanton Obwalden leistet pro Semester einen Pro-Kopf-Kantonsbeitrag 1 für Obwaldner Schülerinnen/Schüler, Studierende und Lernende an die SSE AG. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach
a. dem tatsächlichen Bildungsangebot gemäss Art. 3 Abs. 1 dieser Vereinbarung;
b. den Tarifen gemäss Interkantonaler Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (Hochbegabtenvereinbarung)[4].
2. Der Kanton Obwalden leistet einen Pro-Kopf-Kantonsbeitrag 2 an die SSE AG. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach
a. der Anzahl der Obwaldner Schülerinnen/Schüler in der Orientierungsschule. Die Höhe des Kantonsbeitrags 2 für Orientierungsschüler beträgt Fr. 1 000.- pro Jahr;
b. der Anzahl der Obwaldner Studierenden im Kurzzeitgymnasium. Die Höhe des Kantonsbeitrags 2 ist die Differenz zwischen dem Kantonsbeitrag an die Schülerinnen und Schüler der Stiftsschule[5] und dem Jahrestarif der Hochbegabtenvereinbarung sowie dem Schulgeld gemäss dem für die Kantonsschule Sarnen geltenden Ansatz;
c. der Anzahl Lernenden in der Berufsbildung für die der Bund einen Beitrag entrichtet. Die Höhe des Kantonsbeitrags 2 beträgt Fr. 1 900.-.
3. Die Kantonsbeiträge werden unter dem Vorbehalt der jeweiligen Budgetgenehmigung durch den Kantonsrat ausbezahlt.
4. Die Auszahlung der Kantonsbeiträge erfolgt in jeweils zwei Raten direkt an die SSE AG. Die SSE AG unterbreitet dem Kanton pro Semester bis spätestens 15. November bzw. 15. Mai eine Aufstellung der beitragsberechtigten Schülerinnen/Schüler, Studierenden und Lernenden.