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Art. 3 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG - Leistungen der SSE AG

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Art. 3 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG · Leistungen der SSE AG

1. Die SSE AG ist eine Privatschule und bietet folgende Angebote an

a. ein Kurzzeitgymnasium,

b. Ausbildungsangebote der beruflichen Grundbildung,

c. eine Orientierungsschule.

2. Die SSE AG gewährt den kantonalen Behörden ein Besuchs- und Einsichtsrecht in alle massgeblichen Unterlagen der Schule.

3. Die SSE AG nimmt Schülerinnen/Schüler und Studierende sowie Lernende, welche die sportlichen und schulischen Aufnahmebedingungen erfüllen, auf. Sie unterrichtet die Schülerinnen/Schüler, Studierenden und Lernenden gemäss den bildungsgangspezifischen Vorgaben und führt sie zu den vorgesehenen Abschlüssen.

4. Die SSE AG definiert die sportlichen Aufnahmekriterien. Diese Aufnahmekriterien müssen mindestens den durch den Kanton definierten Kriterien für die Aufnahme in die Hochbegabtenvereinbarung entsprechen.

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