414.64
CH-OW
Art. 1 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG - Zweck
Art. 1 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG · Zweck
1. Diese Leistungsvereinbarung regelt die Grundlagen und Leistungen sowie die Höhe der Beiträge des Kantons Obwalden an die SSE AG für die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen/Schülern und Studierenden sowie Lernender. Zudem regelt sie die Leistungen, die die SSE AG zugunsten der Schülerinnen/Schüler, Studierenden und Lernenden erbringt.