Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.64 CH-OW

Art. 1 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG - Zweck

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG · Zweck

1. Diese Leistungsvereinbarung regelt die Grundlagen und Leistungen sowie die Höhe der Beiträge des Kantons Obwalden an die SSE AG für die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen/Schülern und Studierenden sowie Lernender. Zudem regelt sie die Leistungen, die die SSE AG zugunsten der Schülerinnen/Schüler, Studierenden und Lernenden erbringt.

Zweck Art. 2 Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →