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CH-OW
Art. 8 Leistungsvereinbarung mit dem Kloster und der Stiftsschule Engelberg über die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden - Aufsicht
Art. 8 Leistungsvereinbarung mit dem Kloster und der Stiftsschule Engelberg über die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden · Aufsicht
1. Im Rahmen seiner Aufsichtspflicht prüft der Kanton insbesondere
a. die Einhaltung des Lehrplans und der Stundentafel;
b. die Erfüllung der Anforderungen an die Lehrpersonen gemäss MAR ;
c. die Qualitätssicherung und Entwicklung.
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Zweck
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