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Art. 8 Leistungsvereinbarung mit dem Kloster und der Stiftsschule Engelberg über die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden - Aufsicht

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Art. 8 Leistungsvereinbarung mit dem Kloster und der Stiftsschule Engelberg über die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden · Aufsicht

1. Im Rahmen seiner Aufsichtspflicht prüft der Kanton insbesondere

a. die Einhaltung des Lehrplans und der Stundentafel;

b. die Erfüllung der Anforderungen an die Lehrpersonen gemäss MAR ;

c. die Qualitätssicherung und Entwicklung.

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