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Art. 6 Leistungsvereinbarung mit dem Kloster und der Stiftsschule Engelberg über die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden - Leistungen des Kantons a. Kantonsbeitrag

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Art. 6 Leistungsvereinbarung mit dem Kloster und der Stiftsschule Engelberg über die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden · Leistungen des Kantons a. Kantonsbeitrag

1. Der Kanton Obwalden leistet einen jährlichen Kantonsbeitrag an die Stiftsschule. Die Höhe des Kantonsbeitrags richtet sich nach

a. dem tatsächlichen Lehrangebot gemäss Art. 3 Abs. 1 dieser Vereinbarung;

b. der Anzahl der Obwaldner Schülerinnen und Schüler, für die der Kanton Obwalden Beiträge entrichtet (Stichtag: 15. November bzw. 15. Mai).

2. Der jährliche Kantonsbeitrag pro Obwaldner Schülerin bzw. Schüler beträgt Fr. 24 000.- abzüglich des Schulgeldbeitrages der Erziehungsberechtigten entsprechend dem für die Kantonsschule Obwalden geltenden Ansatz.

3. Der Kantonsbeitrag pro Obwaldner Schülerin bzw. Schüler basiert auf dem Stand des Landesindexes von Ende Juni 2018 (Basis Dezember 2015). Wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise jeweils bis Ende Juni um mindestens 2 Prozent verändert hat, wird der Pauschalbeitrag entsprechend angepasst.

4. Die Auszahlung des Kantonsbeitrags erfolgt in jeweils zwei Raten, Ende November bzw. Ende Mai, direkt an die Stiftsschule, entsprechend der von ihr dem Kanton pro Semester unterbreiteten Aufstellung der beitragsberechtigten Schülerinnen und Schüler.

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