Art. 3 Leistungsvereinbarung mit dem Kloster und der Stiftsschule Engelberg über die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden - Leistungen der Stiftsschule a. Institutionelle Ebene
Art. 3 Leistungsvereinbarung mit dem Kloster und der Stiftsschule Engelberg über die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden · Leistungen der Stiftsschule a. Institutionelle Ebene
1. Die Stiftsschule Engelberg ist eine Privatschule und führt unter der Trägerschaft des Klosters Engelberg ein zeitgemässes Lang- und Kurzzeitgymnasium mit eigenständigem Profil. Sie bietet insbesondere folgende Lehrangebote an
a. zweisprachige Maturität Deutsch/Englisch;
b. Vorbereitung auf das International Baccalaureate Diplom;
2. Die Promotionsordnung der Stiftsschule orientiert sich an der Promotionsordnung der Kantonsschule Obwalden.
3. Die Stiftsschule bietet Obwaldner Schülerinnen und Schülern täglich einen Mittagstisch mit ausgewogener und gesunder Ernährung zu einem günstigen Preis.
4. Die Stiftsschule räumt den kantonalen Bildungsbehörden über Besuche im Rahmen der Aufsichtspflicht hinaus ein Besuchsrecht für den Unterricht und die Maturitätsprüfungen ein.
5. Die Stiftsschule verpflichtet sich, von ausserkantonalen Schülerinnen und Schülern mindestens jenen Schulgeldbetrag zu verlangen, den der Kanton der Stiftsschule gemäss Art. 6 Abs. 3 dieser Vereinbarung entrichtet. Vorbehalten bleiben abweichende Regelungen in interkantonalen Vereinbarungen.