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Art. 1 Leistungsvereinbarung mit dem Kloster und der Stiftsschule Engelberg über die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden - Zweck

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Art. 1 Leistungsvereinbarung mit dem Kloster und der Stiftsschule Engelberg über die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden · Zweck

1. Diese Leistungsvereinbarung regelt die Grundlagen und Leistungen sowie die Höhe des Beitrags des Kantons Obwalden an die Stiftsschule für die Aufnahme und Ausbildung von Obwaldner Schülerinnen und Schülern, sowie die Leistungen des Kantons Obwalden für ausserkantonale Schülerinnen und Schüler. Zudem regelt sie die Leistungen, die die Stiftsschule zugunsten der Obwaldner Schülerinnen und Schüler erbringt.

Zweck Art. 2 Leistungsvereinbarung mit dem Kloster und der Stiftsschule Engelberg über die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden →

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