414.215
CH-OW
Art. 32 Ausführungsbestimmungen über die Maturitätsprüfungen - Aufhebung des bisherigen Rechts
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 32 Ausführungsbestimmungen über die Maturitätsprüfungen · Aufhebung des bisherigen Rechts
1. Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements wird das Reglement für die Maturitätsprüfungen vom 8. September 1987 aufgehoben.