Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.211 CH-OW

Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsschule (Organisationsstatut) - Prorektorat

Allgemeines und Zuständigkeiten
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (35 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsschule (Organisationsstatut) · Prorektorat

1. Die Prorektorin oder der Prorektor vertritt die Rektorin oder den Rektor. Sie oder er unterstützt das Rektorat in allen Belangen der Schulführung. Dem Prorektorat können Teilaufgaben der Rektorin oder des Rektors übertragen werden.

← Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsschule (Organisationsstatut) Geltungsbereich Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsschule (Organisationsstatut) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →