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Art. 34 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsschule (Organisationsstatut) - Übergangsbestimmungen zum Nachtrag vom 4. Februar 2020

Schlussbestimmungen
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Art. 34 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsschule (Organisationsstatut) · Übergangsbestimmungen zum Nachtrag vom 4. Februar 2020

1. Die Art. 28 und 29 in der bisherigen Fassung sowie die auf der Webseite der Kantonsschule publizierte Stundentafel 2019 gelten für die vierte Gymnasialklasse bis am 31. Juli 2022 und für die fünfte und sechste Gymnasialklasse bis am 31. Juli 2023.

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