414.211
CH-OW
Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsschule (Organisationsstatut) - Vorzeitiger Austritt
Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, Elternmitwirkung
Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsschule (Organisationsstatut) · Vorzeitiger Austritt
1. Der vorzeitige Austritt aus der Kantonsschule bedarf der schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Studierenden. Bei vorzeitigem Austritt besteht Anspruch auf eine Bestätigung über den Schulbesuch.