412.113
CH-OW
Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die externe Schulevaluation der Volksschulen - Mitbericht der Schule
Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die externe Schulevaluation der Volksschulen · Mitbericht der Schule
1. Die Schulleitung und der Schulrat können zum Evaluationsbericht schriftlich Stellung nehmen (Mitbericht). Der Mitbericht wird zusammen mit dem Evaluationsbericht an die Schulaufsicht weitergeleitet.