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412.113 CH-OW

Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die externe Schulevaluation der Volksschulen - Mitbericht der Schule

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Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die externe Schulevaluation der Volksschulen · Mitbericht der Schule

1. Die Schulleitung und der Schulrat können zum Evaluationsbericht schriftlich Stellung nehmen (Mitbericht). Der Mitbericht wird zusammen mit dem Evaluationsbericht an die Schulaufsicht weitergeleitet.

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