Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.113 CH-OW

Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die externe Schulevaluation der Volksschulen - Spezielle Fragestellungen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die externe Schulevaluation der Volksschulen · Spezielle Fragestellungen

1. Das Amt für Volks- und Mittelschulen kann einen übergeordneten, alle Schulen betreffenden Fokus festlegen, der zeitlich befristet wird.

2. Die Schule kann eine eigene Evaluationsfrage festlegen.

← Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die externe Schulevaluation der Volksschulen Auftrag Art. 6 Ausführungsbestimmungen über die externe Schulevaluation der Volksschulen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →