412.113
CH-OW
Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die externe Schulevaluation der Volksschulen - Spezielle Fragestellungen
Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die externe Schulevaluation der Volksschulen · Spezielle Fragestellungen
1. Das Amt für Volks- und Mittelschulen kann einen übergeordneten, alle Schulen betreffenden Fokus festlegen, der zeitlich befristet wird.
2. Die Schule kann eine eigene Evaluationsfrage festlegen.