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412.113 CH-OW

Art. 16 Ausführungsbestimmungen über die externe Schulevaluation der Volksschulen - Inkrafttreten

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Art. 16 Ausführungsbestimmungen über die externe Schulevaluation der Volksschulen · Inkrafttreten

1. Die Ausführungsbestimmungen treten am 1. August 2010 in Kraft.

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