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412.112 CH-OW

Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule - Übergangsbestimmungen

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Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule · Übergangsbestimmungen

1. Die Änderungen in der Stundentafel für die Volksschule werden wie folgt eingeführt

a. auf das Schuljahr 2025/2026: Erhöhung um je eine Lektion im Fach Mathematik in der 3. Klasse der Primarschule und im Fach Deutsch in der 4. Klasse der Primarschule sowie Reduktion um zwei Lektionen im Fach Wirtschaft, Arbeit, Haushalt in der 1. Klasse der Orientierungsschule;

b. auf das Schuljahr 2027/2028: Erhöhung um zwei Lektionen im Fach Wirtschaft, Arbeit, Haushalt sowie Reduktion der Anzahl der zu wählenden Lektionen im Wahlpflichtbereich von acht auf sechs in der 3. Klasse der Orientierungsschule;

c. auf das Schuljahr 2029/2030: Reduktion um eine Lektion im Fach Mathematik in der 1. Klasse der Orientierungsschule.

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