412.112
CH-OW
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule - Umsetzung
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule · Umsetzung
1. Die Vorgaben der Stundentafel können mit pädagogisch begründeten, offenen Unterrichtsformen in Jahreslektionen umgesetzt werden.