412.111
CH-OW
Art. 8 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule - Dokumentation
Beurteilungsgespräche
Art. 8 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule · Dokumentation
1. Die Lehrperson trägt die wichtigsten Informationen aus dem Beurteilungsgespräch in den kantonalen Beurteilungsbogen ein. Dieser enthält Angaben zum Erreichungsgrad der Lernziele in den fachlichen und den überfachlichen Kompetenzbereichen und über die getroffenen Lernvereinbarungen.
2. Das Original wird von den Gesprächsteilnehmenden im Sinne einer Kenntnisnahme unterschrieben und den Erziehungsberechtigten abgegeben.
3. Wird die Unterschrift verweigert, so ist dies von der Klassenlehrperson mit „Unterschrift verweigert“ im Beurteilungsbogen zu vermerken.
4. Die Klassenlehrperson behält eine Kopie des unterschriebenen Formulars. Bei der Klassenübergabe ist jeweils die aktuellste Formularkopie an die nächste Klassenlehrperson weiterzuleiten.