412.111
CH-OW
Art. 7 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule - Durchführung
Beurteilungsgespräche
Art. 7 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule · Durchführung
1. Die Klassenlehrperson führt das Beurteilungsgespräch mit den Lernenden und den Erziehungsberechtigten. Sie organisiert einmal jährlich ein Gespräch. Bei Bedarf sind weitere Gespräche einzuberufen.