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CH-OW
Art. 6 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule - Inhalt
Beurteilungsgespräche
Art. 6 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule · Inhalt
1. Im Beurteilungsgespräch wird der aktuelle Stand des Lernprozesses anhand der Lernziele in den fachlichen und den überfachlichen Kompetenzbereichen festgestellt.
2. Die Lernziele werden entsprechend den Kompetenzen des Lehrplans bzw. nach alters- und entwicklungsspezifischen Anforderungen formuliert.
3. Die Leistungen werden in Bezug auf die Lernzielerreichung beurteilt mit
a. erreicht;
b. teilweise erreicht;
c. nicht erreicht.
4. Für die weitere schulische Förderung werden im Beurteilungsgespräch Perspektiven aufgezeigt und entsprechende Lernvereinbarungen getroffen.