412.111
CH-OW
Art. 5 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule - Zweck
Beurteilungsgespräche
Art. 5 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule · Zweck
1. Das Beurteilungsgespräch dient der Förderung und Beurteilung der Lernenden sowie dem Einbezug der Erziehungsberechtigten in den Lernprozess. Es unterstützt die Zusammenarbeit der Beteiligten und dient der Planung der weiteren Schullaufbahn.