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412.111 CH-OW

Art. 30 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 30 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. August 2005 in Kraft.

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