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412.111 CH-OW

Art. 27 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule - b. Wechsel in einem Fach von Niveau B ins Niveau A

Stammklassen- und Niveauwechsel in der Orientierungsschule
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Art. 27 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule · b. Wechsel in einem Fach von Niveau B ins Niveau A

1. Voraussetzungen für einen Wechsel ins Niveau A sind anhaltend gute bis sehr gute Fachleistungen und die Bereitschaft der Schülerin oder des Schülers, allfällige fachliche Lücken im Niveau A mit entsprechenden Förderangeboten aufzuarbeiten.

2. Die Klassenlehrperson beantragt der Schulleitung nach Absprache mit der entsprechenden Fachlehrperson sowie in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und den Lernenden eine Zuteilung ins Niveau A. Es kann eine Probezeit vereinbart werden.

3. Die Schulleitung verfügt eine Umteilung ins Niveau A. Dieser Entscheid ist den Erziehungsberechtigten schriftlich mitzuteilen.

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