412.111
CH-OW
Art. 23 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule - Grundsatz
Stammklassen- und Niveauwechsel in der Orientierungsschule
Art. 23 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule · Grundsatz
1. Als Niveaufächer werden in der kooperativen Orientierungsschule Mathematik, Französisch und/oder Englisch geführt. In der integrativen Orientierungsschule wird zusätzlich das Fach Deutsch als Niveaufach geführt.
2. Stammklassen- und Niveauwechsel sind in der Regel auf Beginn eines neuen Semesters vorzunehmen.