412.111
CH-OW
Art. 15 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule - Grundlagen für den Zuweisungsantrag
Übertritt in die Sekundarstufe l
Art. 15 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule · Grundlagen für den Zuweisungsantrag
1. Für den Zuweisungsantrag ist eine ganzheitliche Beurteilung der Schülerin oder des Schülers gemäss Art. 1 Abs. 3 dieser Ausführungsbestimmungen massgebend.
2. Als Grundlagen für den Zuweisungsantrag gelten
a. die Gesamtbeurteilung der Leistungsentwicklung und der Lernzielerreichung in der 5. und 6. Primarklasse;
b. der Notendurchschnitt des zweiten Semesters der 5. Klasse und des ersten Semesters der 6. Klasse gemäss Artikel 9 Absatz 3 dieser Ausführungsbestimmungen;
c.-d. * ...
e. die Beurteilung der Entwicklungsperspektiven in Bezug auf das Anforderungsprofil des gewählten Schultyps.
3. Weitere Grundlagen für den Zuweisungsantrag (wie z.B. schul-psychologische Eignungsabklärungen) sind erstinstanzlich nicht zulässig.