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412.111 CH-OW

Art. 15 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule - Grundlagen für den Zuweisungsantrag

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Art. 15 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule · Grundlagen für den Zuweisungsantrag

1. Für den Zuweisungsantrag ist eine ganzheitliche Beurteilung der Schülerin oder des Schülers gemäss Art. 1 Abs. 3 dieser Ausführungsbestimmungen massgebend.

2. Als Grundlagen für den Zuweisungsantrag gelten

a. die Gesamtbeurteilung der Leistungsentwicklung und der Lernzielerreichung in der 5. und 6. Primarklasse;

b. der Notendurchschnitt des zweiten Semesters der 5. Klasse und des ersten Semesters der 6. Klasse gemäss Artikel 9 Absatz 3 dieser Ausführungsbestimmungen;

c.-d. * ...

e. die Beurteilung der Entwicklungsperspektiven in Bezug auf das Anforderungsprofil des gewählten Schultyps.

3. Weitere Grundlagen für den Zuweisungsantrag (wie z.B. schul-psychologische Eignungsabklärungen) sind erstinstanzlich nicht zulässig.

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